WKS
Grund-, Haupt- und Realschule FFM

Praktikum wozu?

Durch Betriebspraktika sollen Schülerinnen und Schüler

  1. einen Einblick in Arbeitstechniken im gewählten Berufsfeld erhalten und sich mit typischen Arbeitsabläufen vertraut machen,
  2. schulisch vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden und an der Realität messen,
  3. die Berufs- und Arbeitswelt am spezifischen Arbeitsplatz erfahren,
  4. Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung im betrieblichen Sozialgefüge erwerben und
  5. für die schulische und berufliche Ausbildung stärker motiviert werden.


Rechtliches

Praktika sind im Rahmen der „Zusammenarbeit von Schule und Betrieb“ verpflichtend und ein Bestandteil der Berufsorientierung. Dazu gehören auch die Vor- und Nachbereitung des Praktikums im Unterricht. Die Betriebe nennen verantwortliche Personen für die Betreuung, die dann von der Schulleitung beauftragt werden. Seitens der Schule begleitet der Fach oder Klassenlehrer das Praktikum und besucht jeden Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler, die an einem Praktikum im Sinne dieses Erlasses teilnehmen, sind gesetzlich unfallversichert. Sie sind ebenfalls bei der Sparkassen-Versicherung gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor.

Die Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler zum Praktikumsbetrieb in der Nähe des Wohnsitzes oder der Schule werden gemäß § 161 HSchG durch den Schulträger ersetzt.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu Beginn des Praktikums über die an ihrem Arbeitsplatz zu bearbeitenden Daten zu belehren. Sie werden mit einer schriftlichen Erklärung zur ausdrücklichen Verschwiegenheit verpflichtet.


Organisation an unserer Schule

An der Walter-Kolb-Schule sind die Berufsorientierung und die Berufswahl ein Schwerpunkt. Deswegen wird dem Praktikum großer Wert beigemessen. Das Suchen eines Praktikumsplatzes wird im Unterricht initiiert und begleitet. Es ist aber im Wesentlichen Aufgabe der Schülerin/des Schülers, einen geeigneten Platz in der Nähe zu finden. Somit wird sie/er an die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, die in der Berufswelt gefordert ist, herangeführt.

Die Schüler/innen und Eltern werden vor den Praktika auf einem Elternabend angemessen informiert über Zeitpunkt, Dauer, Pflichten und Rechte und Vor- und Nachbereitung. Dazu gehört auch ein Bericht, dessen Beurteilungskriterien vorher bekannt gemacht werden und der anschließend bewertet wird.

Die Dauer der Praktika sind 2-3 Wochen, und zwar jeweils in der 8. und 9. Jahrgangsstufe der Haupt- und Realschule. Die Termine werden in der Fachkonferenz mindestens eineinhalb Jahre vorher festgelegt.


Merkblatt für Betriebe, Eltern und Schüler/innen

Im Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen, Erlass vom 8. Juni 2015III – 170.000.125–48 – Gült. Verz. Nr. 7200, befindet sich auf den Seiten 228-230 ein Merkblatt mit den wichtigsten Infos.


Hilfreiche Links

Schulpraktikum


Downloads

Hinweise für Schüler

Hinweise für Eltern, Schulen und Betriebe